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   BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 22/80   

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BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 22/80 (https://dejure.org/1982,5292)
BSG, Entscheidung vom 25.03.1982 - 10/8b RKg 22/80 (https://dejure.org/1982,5292)
BSG, Entscheidung vom 25. März 1982 - 10/8b RKg 22/80 (https://dejure.org/1982,5292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Zählkindes auf die Auszahlung von Kindergeld; Auszahlung des Kindergeldes an andere als den Leistungsberechtigten; Sicherung des Lebensunterhalts des Kindergeldberechtigten; Bemessung des Unterhaltsanspruchs nichtehelicher Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 13.11.1969 - 7 RKg 18/66

    Abtretung des Kindergeldanspruchs - Erfüllung der Unterhaltspflicht - Auslegung

    Auszug aus BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 22/80
    Nach dem immer noch geltenden § 12 Abs. 4 BKGG i.d.F. des Einkommensteuerreformgesetzes (EStRG) vom 5. August 1974 (BGBl I, 1769, 1848; Neufassung unter Berücksichtigung der Auslegung des früheren § 12 Abs. 4 BKGG durch das Bundessozialgericht -BSG- in BSGE 30, 135) entfällt jedoch auf ein Zählkind kein Kindergeld.

    Diese gesetzlich geregelte Zuordnung des Kindergeldes, auch wenn es wegen eines Zählkindes erhöht ist, hat das BSG bereits in seinem Urteil vom 13. November 1969 (BSGE 30, 135 = SozR § 12 BKGG Nr. 5) als maßgebend für Abtretung und anderweitige Auszahlung erachtet.

  • BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 533/80

    Errechnung des Regelunterhalts

    Auszug aus BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 22/80
    Auch der Bundesgerichtshof (BGH) geht unter Hinweis auf das vorgenannte Urteil davon aus, daß nach dem Regelungszweck des BKGG der Zählkindervorteil allein dem Empfänger des durch diesen Vorteil erhöhten Kindergeldes zu verbleiben hat (BGH FamRZ 1981, S. 26 = MDR 1981, S. 124; BGH FamRZ 1981, S. 650 = MDR 1981, S. 923).
  • BGH, 29.04.1981 - IVb ZR 582/80

    Berechnung von Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung -

    Auszug aus BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 22/80
    Auch der Bundesgerichtshof (BGH) geht unter Hinweis auf das vorgenannte Urteil davon aus, daß nach dem Regelungszweck des BKGG der Zählkindervorteil allein dem Empfänger des durch diesen Vorteil erhöhten Kindergeldes zu verbleiben hat (BGH FamRZ 1981, S. 26 = MDR 1981, S. 124; BGH FamRZ 1981, S. 650 = MDR 1981, S. 923).
  • OLG Bamberg, 28.07.1981 - 7 UF 22/81
    Auszug aus BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 22/80
    Daß bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs nichtehelicher Kinder nach §§ 1615g BGB, 4 Regelunterhalts-Verordnung und möglicherweise auch bei Nichtzahlung des gesetzlichen Unterhalts (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1981, 1196) der Zählkindervorteil zu berücksichtigen ist, kann die Verpflichtung der Verwaltung, diesen Zählkindervorteil entsprechend der Unterhaltspflicht auszuzahlen, nicht rechtfertigen.
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 22/80
    Selbst wenn man davon ausgeht, daß das dem Familienlastenausgleich dienende Kindergeld (BSG SozR 5870 § 2 Nrn. 11 und 21; BVerfGE 23, 258, 263 f) auch der Sicherung des Lebensunterhalts des Kindergeldberechtigten zu dienen bestimmt ist, dient es doch in gleicher Weise auch dem Lebensunterhalt der Kinder, für die es gezahlt wird.
  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 8/77

    Anspruch auf Kindergeld für in Dänemark wohnende Kinder - Auseinanderfallen von

    Auszug aus BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 22/80
    Dies kann allerdings - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht damit begründet werden, daß § 12 Abs. 4 BKGG ungeachtet der Vorschriften des SGB 1 über die Auszahlung, Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Kindergeld (§ 48 ff SGB 1) immer noch gilt (sofern in dem Urteil des damals für das Kindergeldrecht zuständigen 8. Senats des BSG vom 25. Oktober 1977 - BSGE 45, 95, 108 - ebenfalls diese Auffassung zum Ausdruck kommen sollte, folgt der Senat ihr nicht).
  • BFH, 07.07.1987 - VII R 94/84

    Kindergeld - Unpfändbarkeit - Steuerschuldverhältnis

    Das BSG hat daraus hergeleitet, daß gegen Ansprüche auf Kindergeld keine Beitragsansprüche der zuständigen Sozialleistungsträger aufgerechnet und verrechnet (§§ 51, 52 SGB I) werden können (Urteil in BSGE 53, 208), daß das Kindergeld auch nicht in Höhe des sog. Zählkindervorteils an ein Zählkind abgetreten werden könne, weil für dieses das Kindergeld nicht gezahlt werde (Urteil in BSGE 53, 201), und daß auch die unmittelbare Auszahlung des Zählkindervorteils an das Zählkind (§ 48 Abs. 1 SGB I) nicht zulässig sei (Urteil vom 25. März 1982 10/8 b RKg 22/80, SozR 1200, § 48 SGB Nr. 4).
  • OLG Hamm, 22.12.1983 - 14 W 67/83
    Nach den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 25. März 1982 (10/8b RKg 22/80 - DAVorm 1982, 797, und 10/8b RKg 17/80 - DAVorm 1982, 801) sowie den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 8. Oktober 1980 (FamRZ 1981, 26 = BGHF 2, 284) und vom 29. April 1981 (FamRZ 1981, 650 = BGHF 2, 586) könne nicht mehr davon ausgegangen werden, daß von dem Kindergeld, welches der Schuldner erhalte, ein Teil auf die Gläubigerin entfalle.

    Dies gilt erst recht für die weitere Entscheidung des Bundessozialgerichts vom gleichen Tage (10/8b RKg 22/80 - DAVorm 1982, 797 ff) über die Unzulässigkeit gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 SGB I.

  • BSG, 25.03.1982 - 10 RKg 2/81

    Kindergeld; Beitragsanspruch; Verrechnung von Beitragsansprüchen

    Der Senat hat mit Urteilen vom heutigen Tage entschieden, daß eine Verfügung auch nicht zugunsten der sogenannten Zählkinder durchgeführt werden kann, weil der Kindergeldanspruch zwar durch sie, aber nicht für sie erhöht wird (10/8b RKg 17/80 und 10/8b RKg 22/80, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BFH, 07.07.1987 - VII R 97/84

    Anforderungen an die steuerrechtliche Zwangsvollstreckung - Rechtmäßigkeit der

    Das BSG hat daraus hergeleitet, daß gegen Ansprüche auf Kindergeld keine Beitragsansprüche der zuständigen Sozialleistungsträger aufgerechnet und verrechnet (§ 51, 52 SGB I) werden können (Urteil in BSGE 53, 208), daß das Kindergeld auch nicht in Höhe des sog. Zählkindervorteils an ein Zählkind abgetreten werden könne, weil für dieses das Kindergeld nicht gezahlt werde (Urteil in BSGE 53, 201), und daß auch die unmittelbare Auszahlung des Zählkindervorteils an das Zählkind (§ 48 Abs. 1 SGB I) nicht zulässig sei (Urteil vom 25. März 1982 10/8b RKg 22/80, SozR 1200, § 48 SGB Nr. 4).
  • BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 17/80

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruches auf Kindergeld; Abtretung eines Teils

    Sofern in dem Urteil des bisher für das Kindergeldrecht zuständigen 8. Senats des BSG vom 25. Oktober 1977 (BSGE 45, 95, 108) eine andere Auffassung zum Ausdruck kommen sollte, folgt der Senat ihr nicht (vgl. auch das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats - Auszahlung von Kindergeld (§ 48 SGB 1) - vom 25. März 1982 - 10/8b RKg 22/80 -).
  • LSG Hessen, 24.10.1986 - L 6 Kg 764/83

    Kindergeld; Eheleute; Trennung; Ehegatte; Zahlkind; Zählkind;

    Denn durch die Berücksichtigung eines Kindes als Zählkind und den hierdurch bedingten höheren Kindergeldanspruch bleibt es unverändert dabei, daß dieser höhere Kindergeldanspruch nur für die Zählkinder erbracht wird (vgl. BSG, Urteil vom 25.03.1982 - 10/8 b RKG 22/80 = SozR 1200 § 48 Nr. 4), im Falle der Klägerin also für deren Kinder J. A., B. und K.
  • LG Duisburg, 02.02.1983 - 4 T 371/82
    Auch nach Überprüfung der Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 25.03.1982 - 10/8 b RKg 17/80 und 10/8 b RKg 22/80 - sowie der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in DER Rechtspfleger 1981, 347, 348 hält die Kammer an ihrer Rechtsprechung fest.
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